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1×1

Cammio, Video-Interviews und die DSGVO

Wenn es um Recruiting geht, geht es automatisch auch um personenbezogene Daten. Gerade diese Daten müssen besonders geschützt und gesichert werden. Daher steht der Datenschutz und -sicherheit bei uns immer an erster Stelle. 

Personenbezogene Daten: 

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, bspw. Name. 

Verarbeitung:

Unter Verarbeitung ist jede Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer zu verstehen, der im Auftrag des Auftraggebers handelt. 
Datenverarbeitung 

Cammio verarbeitet und speichert (personenbezogene) Daten von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen nur in Auftrag unserer Kunden. Du bzw. dein Unternehmen bleibt zu jeder Zeit Verantwortlicher sowie Eigentümer der Daten. Cammio ist Verarbeiter der Daten.  

Die Verarbeitung erfolgt u.a.:

  • zweckgebunden (i.d.R. innerhalb des Recruitingprozesses) 
  • datenminimierend (keine Verarbeitung oder Speicherung nicht notwendiger Daten) 
  • transparent 
  • zeitlich begrenzt 
Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber:innen 

Zur Verarbeitung einer Videobewerbung bzw. eines Video-Interviews, werden die folgenden Daten verarbeitet:

  • Gewählte Anrede 
  • Vollständiger Name 
  • E-Mail-Adresse 
  • IP-Adresse 
  • Browser User Agent 
  • Aufgenommene Videodatei(en) 
  • Gegebenenfalls Feedback der Bewerber:innen, wenn diese das Feedback-Feld ausfüllen.

Zustimmung der Bewerber:innen 

Bewerber:innen stimmen der Verarbeitung ihrer Daten aktiv zu und werden über Zweck der Verarbeitung und Datenspeicherungsdauer informiert. Nach Ablauf der Datenspeicherungsdauer, die von Ihnen individuell festgelegt wird, werden Bewerberdaten unwiderruflich gelöscht bzw. zu statistischen Zwecken anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf eine Person mehr möglich sind.  

Kundin Katja Hackler von Walbusch erklärt, wie es funktioniert.

Neben vielen anderen arbeiten diese Recruiting-Teams bereits DSGVO-konform mit Cammio: 

Bevor wir loslegen können 🎬 

Schließung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) 

Damit Cammio Bewerber- sowie Mitarbeiterdaten in Ihrem Auftrag verarbeiten darf, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dazu stellen wir eine entsprechende Vorlage zur Verfügung, die in der Regel von Ihrem Datenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben wird. Die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind Bestandteil des AVV und beschreiben die Sicherungs- und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. 

Unterauftragnehmer 

Die Cammio Plattform wird in der Cloud-Infrastruktur von Amazon Webservices (AWS) bereitgestellt. Die Datenverarbeitung sowie -speicherung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union (EU), Frankfurt am Main. Alle Unterauftragnehmer von Cammio sind vertraglich dazu verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze (Art. 28 DSGVO) einzuhalten. Je nach angestrebter Nutzung der Cammio-Plattform können weitere Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen, über die wir Sie natürlich ebenfalls informieren. 

Weitere Informationen

Bewerber:innen sollten immer im Mittelpunkt des Recruiting-Prozesses stehen und somit auch der Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Wir sind jederzeit gerne bereit Sie bei der Prüfung von Datenschutz und IT-Sicherheitsthemen zu unterstützen, sodass Sie alle notwendigen Informationen und Antworten vorliegen haben.